In Frankfurt am Main mit Leuchtwerbung auffallen

Ob Leuchtkasten, Spanntuchtransparent oder Lichtwerbung. Unternehmen in Frankfurt wollen Sichtbarkeit. Damit das harmonische Stadtbild von Frankfurt am Main erhalten bleibt, fordert die Stadt Rücksicht auf architektonische, städtebauliche und natürliche Gegebenheiten bei der Anbringung einer Leuchtreklame. Grundsätzlich bildet in Frankfurt am Main der Magistratsbeschluss vom 06.12.2002 die rechtliche Basis für jede Lichtwerbung. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für Sondergebiete, wie den Flughafen Frankfurt am Main oder für ausgewiesene Gewerbegebiete. Hier gelten die im Bebauungsplan geregelten Bedingungen für Leuchtreklame. Wesentlich strengere Regeln hingegen sind bei der Anbringung von Leuchttransparenten an denkmalgeschützten Gebäuden in Frankfurt am Main zu beachten. Mit diesen Regularien für Lichtwerbung haben nicht nur Unternehmer der Mainmetropole Frankfurt am Main zu kämpfen. Auch in der Universitätsstadt Gießen und in Bad Homburg darf nicht jede Art von Leuchtkasten und Spanntuchtransparenten angebracht werden.

 

Warum reguliert Hessen die Leuchtreklame in Frankfurt am Main?

Die Auflagen für die Leuchtreklame tragen dafür Sorge, dass die hohe Lebensqualität in Frankfurt am Main und anderen hessischen Städten, wie Bad Homburg und Gießen gewährleistet bleibt. Gleichzeitig wird durch die Vorgaben die Attraktivität der Stadt Frankfurt am Main und der Kulturdenkmäler gewahrt. Innerhalb einem klar definierten Rahmen kann jedes Unternehmen in Frankfurt am Main seine Interessen durch individuelle Licht- und Leuchtwerbung vertreten. Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt bestehende Firmen, wie auch Neugründer, um das Restaurant, das Geschäft, die Agentur oder den Betrieb mit ansprechender Leuchtreklame zu repräsentieren. Werbesysteme Schmid GmbH aus Bayern hat im Raum Frankfurt bereits eine Vielzahl an Spanntuchtransparenten, Leuchtkästen und Leuchttransparente unterschiedlichster Art realisiert. Innerhalb kürzester Zeit bauen die erfahrenen Werbetechniker eine maßgeschneiderte Leuchtreklame, die zu Frankfurt am Main und zum Unternehmen passt.

LEUCHTWERBUNG – LEUCHTREKLAME – LEUCHTKÄSTEN

PLANUNG – PRODUKTION – MONTAGE AUS EINER HAND

Frankfurt am Main – Leuchtreklame anhand des Zonenplans

Vom Domhügel aus entwickelte sich die Stadt Frankfurt am Main. Zahlreiche Kulturgüter in der Frankfurter Innenstadt zeigen die Geschichte der Stadt auf. Sie prägen Frankfurt am Main und unterliegen einem besonderen Schutz. Die Hauptwache, der Frankfurter Hof in der Bethmannstraße 23 – 41, das spätklassizistische Wohnhaus in der Bleichstraße 20 oder der Pavillon der ehemaligen Viktoria-Apotheke in der Große Bockenheimer Straße 8 – 10, sie alle sind Zeitzeugen der Entwicklung der Stadt Frankfurt und verdienen respektvollen Umgang. Anhand eines Zonenplans hat die Frankfurter Stadtverwaltung Zielvorgaben für Leuchtwerbeanlagen erarbeitet. Jede Straße in Frankfurt am Main ist in dem Zonenplan mit einzelnen Zulässigkeitskategorien eingeteilt. Anhand von 20 Pilotprojekten zeigt die Stadt Frankfurt am Main die vorbildliche Umsetzung der Leuchtreklame in der jeweiligen Zone auf. Während in den historischen Bereichen die Lichtwerbung an den Stil, die Größe und Farbe der Fassade angepasst werden muss, sind in anderen Zonen jegliche Varianten von Spanntuchtransparenten und Leuchtkästen erlaubt.

 

Leuchtreklame in Frankfurt am Main – Vorschläge der Stadtverwaltung

In den empfindlichen Bereichen in Frankfurt am Main, wie am Liebfrauenberg wird für eine Leuchtreklame, bestehend aus hinterleuchteten Einzelbuchstaben empfohlen. Ein Leuchtkasten darf nicht zum Einsatz kommen. Die Werbetechniker der Schmid Werbesysteme GmbH fertigen maßgeschneiderte Einzelbuchstaben, die mit der Fassade harmonieren. Je nach Bedarf werden die Buchstaben für die Lichtwerbung aus Edelstahl oder Kunststoff gefräst. Über eine moderne LED Beleuchtung wird die Reklame dezent beleuchtet. Der Bereich rund um den Frankfurter Hauptbahnhof wird in die Zulässigkeitskategorie 3 eingestuft. Hier ist Lichtwerbung in Form von Einzelbuchstaben erlaubt. Spanntuchtransparente dürfen für einen temporären Zeitraum in Form eines Megaposters zum Einsatzkommen. Ein Leuchtkasten ist im 8 zu 1 Format möglich. Auch hier ist die Leuchtwerbung auf die Fassadengestaltung abzustimmen. Wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum für die Leuchtreklame ist in der Zulässigkeitskategorie 5 möglich. Hierzu zählt zum Beispiel die Hanauer Landstraße Abschnitt C. In dem Gewerbe- und Industriegebiet in Frankfurt am Main sollen die kleine Wohnsiedlung, dass Casella Werk, sowie die Gaststätte in Insellage werbefrei bleiben. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen für Leuchtreklame, wie Leuchtkästen und Spanntuchreklamen.

 

Wo wird die Leuchtreklame in Frankfurt am Main beantragt?

Laut der Werbeanlagensatzung Frankfurt am Main entscheidet die Bauaufsicht Frankfurt, eine städtische Dienststelle, über die Anbringung einer Lichtwerbung im Stadtgebiet Frankfurt und der Stadt Frankfurt. Handelt es sich bei der Lichtwerbung nicht um ein baugenehmigungsfreies Vorhaben nach § 55 HBO muss der Antrag das Baugenehmigungsverfahren nach §§ 57 und 58 HBO durchlaufen. Gemäß der Hessischen Bauordnung müssen für die Beantragung einer genehmigungspflichtigen Leuchtreklame der Bauantrag und die Bauvorlagen (Fachentwürfe) von der Bauherrschaft und der für den Entwurf verantwortlichen Person unterschrieben werden. Diese Arbeiten nehmen wir Ihnen gerne ab. Für eine Beratung vor Ort oder ein Angebot nehmen Sie bitte jetzt Kontakt zu uns auf.

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