Bauantrag Werbeanlagen

Genehmigung Werbeanlage

Bauantrag Werbeanlagen

Bauantrag für Werbeanlagen – Wir helfen Ihnen bei der Baugenehmigung im Schilderdschungel

Eine Lichtwerbeanlage ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Oft benötigt man eine Genehmigung bei Flächen, die unter Denkmalschutz stehen. Größere Städte haben die Voraussetzungen zur Genehmigung schon seit vielen Jahrzehnten schriftlich definiert. Je nach Bundesland gelten jedoch andere Verordnungen. In Bayern gelten Lichtwerbeanlagen entsprechend der BayBo als ortsfeste Anlagen zur Wirtschaftswerbung. In Hamburg prüft die Bauaufsichtsbehörde im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 Hamburgische Bauordnung nach oder im Genehmigungsverfahren nach § 172 BauGB.

Diese Daten werden vom entsprechenden Amt in Ihrer Stadt benötigt und müssen im Bauantrag für Werbeanlage ausgefüllt werden:

  • Vollständige Angaben von Daten zum Unternehmen
  • Bilder
  • Standsicherheitsnachweise
  • Befinden der Werbeanlage im öffentlichen Raum (Sondernutzungserlaubnis)
  • Werkstoffe, Grundfarben
  • Lageplan, Bauzeichnungen (Beschreibung und Maßstab 1:100)


Alle Angaben müssen in dreifacher Ausfertigung eingereicht und müssen anschließend geprüft werden. Unser Team bei Schmid Werbesysteme wird Sie von Anfang beim Antrag unterstützen, um alle Abweichungen und Anforderungen von Beginn an zu klären.

Muster Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage

Je nach Werbeanlage gibt es unterschiedliche Verfahren. Wer eine geplante Werbeanlage innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes nach Vorgabe einreicht, nutzt das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Wird der Antrag nicht in das Baugenehmigungsverfahren übergeleitet, kann das Vorhaben ausgeführt werden. Problematischer wird es, wenn durch eine Werbepylone oder Leuchtreklame die bauplanungsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden können. Dies kann auch ein zu hoher Werbeturm sein. Hier liegt eine isolierte Abweichung vor und im Antrag muss begründet werden, warum man nicht die Vorschriften einhalten möchte. Ebenfalls sehr problematisch sind in einigen Städten in Deutschland Nasenschilder. Das ist eine Leuchtreklame, welche von der Hauswand in den öffentlichen Fußraum ragt. Hierzu benötigt man eine Sondernutzungserlaubnis zur Baugenehmigung. Wobei diese beleuchteten Nasenschilder immer höher als 2,51 Meter sein müssen und immer ein Abstand von 0,70 m. zur Gehsteigkante vorhanden sein muss. Ebenfalls darf auch in Fußgängerzonen das Schild nicht mehr als 1,10 Metern in den öffentlichen Raum auskragen.

 

Bauantrag Werbeanlage

Ein Muster Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlagen sehen Sie hier am Beispiel der Stadt München


Wie beantrage ich eine Werbeanlage?

Für eine genehmigungspflichtige Werbeanlage ist ein schriftlicher Antrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde an Ihrem Standort nötig. Um möglichst viel Zeit und Kosten zu sparen, empfehlen wir: Beauftragen Sie direkt einen Werbetechniker mit Erfahrung. Wir als Hersteller von Lichtwerbung und Leuchtreklame bearbeiten wir tagtäglich viele Bauanträge in allen Städten und Gemeinden Deutschlands. Wir wissen, welche Stadt was erlaubt und passen uns den Bedingungen entsprechend an. Niemand möchte Werbeanlagen auf Dächern, Leuchtkästen auf Vordächern, blinkende Leuchtwerbung oder reflektierende Signalfarben in Hauptverkehrsstraßen. In München ist die Beantragung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung möglich. Aber viele Gewerbe und Unternehmen scheitern an den technischen Fragen wegen fehlender Erfahrung oder den behördlichen Auflagen. Da wir tagtäglich Lichtwerbung und Werbeanlagen nach der Bauordnung beantragen, kennen wir jede Feinheit. Und: Wir sind nicht nur bundesweit tätig, sondern auch in Österreich und der Schweiz.

 

Werbeanlage Bauantrag

Teilauszug aus dem Bauantrag für Werbeanlagen


So läuft die Baugenehmigung für Werbeanlage ab

Am Telefon und vor Ort beraten wir Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten für die perfekte Werbeanlage und erstellen ein individuelles Angebot. Sofern Sie es wünschen, übernehmen wir auch die Baugenehmigung für die Werbeanlage in Ihrer Stadt. Nach Auftragsfreigabe beantragen wir die Baugenehmigung und reichen einen Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Fotos und die Bestätigung zur Standsicherheit ein. Wir bearbeiten die Baugenehmigung und Sie müssen lediglich später die Kosten der zuständigen Behörde für die Genehmigung übernehmen.

Die Bearbeitungsdauer ist von Behörde und Bundesland unterschiedlich und wird immer als „abhängig vom Einzelfall und Anzahl der beteiligten Stellen“ bei den Ländern angegeben. Wir sorgen jedoch für eine schnelle Umsetzung innerhalb von durchschnittlich 3-6 Wochen. Schmid Werbesysteme unterstützt Sie vom Bauantrag über die Planung bis hin zur Montage und begleitet Sie durch den Schilderdschungel. Als Full-Service-Anbieter übernehmen wir von der Beratung, Planung, Genehmigung, Produktion und Installation alle Arbeiten nach Wunsch. Lernen Sie uns kennen und nehmen jetzt Kontakt zu uns auf.



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