13 Juli Bauantrag für Werbeanlagen – Jetzt 50% Nachlass auf jeden Antrag
Bauantrag für Ihre Werbeanlagen – Mit Schmid Werbesysteme sicher durch den Schilderdschungel
Ob Werbepylone, Leuchtreklame oder LED Leuchtbuchstaben: Jede Werbeanlage benötigt eine Baugenehmigung. Für diese genehmigungspflichtigen Anlagen ist ein schriftlicher Antrag zwingend nötig. Warum also wertvolle Zeit mit bürokratischem Aufwand verschwenden? Um möglichst viel Zeit und Kosten zu sparen, empfehlen wir: Beauftragen Sie direkt einen Werbetechniker mit Erfahrung. Als Hersteller von Leuchtreklame bearbeiten wir tagtäglich viele Bauanträge in allen Städten und Gemeinden Deutschlands. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- 50% Nachlass auf jeden Bauantrag.
- 99,9% Erfolgschancen: Fast jeder unserer Anträge geht erfolgreich durch.
- 100% Service: Wir übernehmen den kompletten Papierkram für Sie.
- Deutschlandweite Abwicklung: Egal in welcher Stadt oder Gemeinde, wir kennen die lokalen Vorgaben an Ihrem Standort.
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Werbeanlagen wie Lichtwerbung, Werbetürme oder Schaukästen sind in vielen Städten genehmigungspflichtig. Ob an der Fassade, freistehend oder im öffentlichen Raum, jede Anlage unterliegt spezifischen Vorgaben und Vorschriften. Die Errichtung ohne Baugenehmigung kann Rückbau, Bußgelder oder Verzögerungen nach sich ziehen. Deshalb lohnt es sich, schon beim ersten Schritt auf erfahrene Profis zu setzen.
Diese Daten werden vom entsprechenden Amt in Ihrer Stadt benötigt und müssen im Bauantrag für Werbeanlage ausgefüllt werden:
- Vollständige Angaben von Daten zum Unternehmen
- Bilder
- Standsicherheitsnachweise
- Befinden der Werbeanlage im öffentlichen Raum (Sondernutzungserlaubnis)
- Werkstoffe, Grundfarben
- Lageplan, Bauzeichnungen (Beschreibung und Maßstab 1:100)
Alle Angaben müssen in dreifacher Ausfertigung eingereicht und müssen anschließend geprüft werden. Unser Team bei Schmid Werbesysteme wird Sie von Anfang beim Antrag unterstützen, um alle Abweichungen und Anforderungen von Beginn an zu klären.

Ein Muster Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlagen sehen Sie hier am Beispiel der Stadt München;
Wann ist eine Werbeanlage genehmigungspflichtig und wann nicht?
Ob Ihre Werbeanlage baugenehmigungspflichtig ist, hängt von Faktoren wie Größe, Bauart, Beleuchtung, Standort und Nutzungszweck ab. In qualifizierten Bebauungsplänen kann ein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich sein. Kleinere Maßnahmen im Gewerbe sind in manchen Fällen verfahrensfrei, etwa wenn sie bestimmte Flächen, Höhen oder Gestaltungsvorgaben nicht überschreiten. Wir prüfen dies im Einzelfall und stimmen uns direkt mit der zuständigen Gemeinde ab.
Je nach Bundesland gelten jedoch andere Verordnungen. Zum Beispiel in Bayern gelten Lichtwerbeanlagen entsprechend der BayBo als ortsfeste Anlagen zur Wirtschaftswerbung. Oder in Hamburg prüft die Bauaufsichtsbehörde im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 Hamburgische Bauordnung nach oder im Genehmigungsverfahren nach § 172 BauGB.
Sind Werbeschilder, Leuchtreklame und andere Werbeanlagen genehmigungspflichtig?
Ja, in den meisten Fällen sind Werbeanlagen genehmigungspflichtig. Grundlage sind die jeweiligen Landesbauordnungen sowie kommunale Satzungen und Vorschriften. Vor der Anbringung sollte man sich daher unbedingt bei der zuständigen Behörde informieren, da sonst Bußgelder oder die Pflicht zur Entfernung drohen.
Eine Werbeanlage gilt in der Regel dann als genehmigungspflichtig, wenn sie dauerhaft im Außenbereich oder an Gebäuden angebracht wird, das äußere Erscheinungsbild verändert oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen könnte.
Leuchtreklame wird rechtlich als bauliche Anlage betrachtet und ist deshalb in den meisten Fällen ebenfalls genehmigungspflichtig. Dabei spielen Größe und Gestaltung eine Rolle: Kleine, unauffällige Reklame, die sich harmonisch ins Gesamtbild einfügt (z. B. nur der Name des Geschäfts), kann unter Umständen genehmigungs- und verfahrensfrei sein. Auffällige, große oder blinkende Leuchtreklame ist dagegen fast immer genehmigungspflichtig.
Diese Unterlagen sind für den Bauantrag einer Werbeanlage bei einer Behörde nötig
Ein vollständiger Bauantrag für eine Werbeanlage enthält:
- Lageplan und Bauzeichnungen (Maßstab 1:100)
- Baubeschreibung mit Werkstoffen und Farben
- Nachweise zur Standsicherheit
- Fotos oder Visualisierungen
- Sondernutzungserlaubnis (z. B. bei Nasenschildern im öffentlichen Raum)
- Vollständige Angaben zum Unternehmen
Diese Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen und müssen mit der geltenden Bauordnung Ihrer Stadt oder Ihres Bundeslands übereinstimmen.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Nach der ersten Beratung erstellen wir die vollständigen Bauvorlagen und klären, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Bei Bedarf übernehmen wir die rechtliche Prüfung und reichen den Antrag direkt bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Dabei koordinieren wir den gesamten Ablauf – vom Kontakt mit dem Amt über die Begründung möglicher Abweichungen bis zur Nachreichung fehlender Unterlagen.
Am Telefon und vor Ort beraten wir Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten und erstellen ein individuelles Angebot. Auf Wunsch übernehmen wir auch die komplette Baugenehmigung: Dazu reichen wir Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Fotos sowie die Bestätigung zur Standsicherheit ein. Sie selbst müssen lediglich die anfallenden Gebühren der Behörde tragen.
Die Bearbeitungsdauer ist je nach Behörde und Bundesland unterschiedlich und hängt immer vom Einzelfall ab. Schmid Werbesysteme begleitet Sie vom Bauantrag über die Planung bis zur Montage und übernimmt als Full-Service-Anbieter alle Leistungen: Beratung, Planung, Genehmigung, Produktion und Installation.

Teilauszug aus dem Bauantrag für Werbeanlagen
Was Schmid Werbesysteme für Sie übernimmt
Wir sind mehr als nur Hersteller für zertifizierte Leuchtreklame. Wir sind Ihr Full-Service-Partner für genehmigungsfähige Werbeanlagen. Mit Erfahrung in Deutschland, Österreich und der Schweiz kennen wir jede Bauordnung, Sonderregelung und typische Stolperfalle. Von der ersten Idee bis zur Montage übernehmen wir Planung, Antragstellung, Behördengänge und technische Umsetzung – zuverlässig und effizient.
Ob Leuchtkasten, Werbepylon, Schild oder Nasenschild – wir sorgen dafür, dass Ihre Anlage nicht an der Bürokratie scheitert. Vermeiden Sie kostspielige Fehler, Rückbauten oder Verzögerungen und profitieren Sie von unserer Erfahrung im Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.
Wie beantrage ich eine Werbeanlage?
Für eine Werbeanlage, die genehmigungspflichtig ist, muss ein schriftlicher Antrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde eingereicht werden.
Um Zeit und Kosten zu sparen, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Werbetechniker zu beauftragen. Wir als Hersteller von Lichtwerbung und Leuchtreklame stellen täglich Bauanträge in ganz Deutschland und wissen, welche Anforderungen jede Stadt stellt. So können wir Ihr Vorhaben an die jeweiligen Bedingungen anpassen und typische Fehler vermeiden.
Bestimmte Anlagen wie Werbeschilder auf Dächern, Leuchtkästen auf Vordächern, blinkende Reklame oder stark reflektierende Farben in Hauptverkehrsstraßen sind vielerorts unerwünscht oder verboten. In München etwa erfolgt die Beantragung über das Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Viele Unternehmen scheitern hier an technischen Fragen oder strengen Auflagen – dank unserer Erfahrung kennen wir jedoch jede Feinheit des Verfahrens. Und das nicht nur bundesweit: Wir übernehmen Bauanträge und Genehmigungen auch in Österreich und der Schweiz.
Häufig gestellte Fragen zur Baugenehmigung
Wann ist ein Bauantrag für Werbung Pflicht?
In Deutschland ist für Werbung auf Außenflächen in der Regel eine Baugenehmigung nötig, da Werbeanlagen als bauliche Objekte gelten. Besonders relevant ist dies, wenn die Anlagen fest installiert sind, von öffentlichen Bereichen aus sichtbar und größer als ein Quadratmeter. Genehmigungspflichtig sind unter anderem Schilder, Leuchtreklamen, Schaukästen und ähnliche Werbeträger. Dabei legen die jeweiligen Landesbauordnungen und kommunalen Werbeanlagensatzungen fest, welche Anlagen genehmigungsfrei bleiben dürfen und welche Anforderungen an Größe und Gestaltung gelten. Auch bei Veränderungen an bereits genehmigten Werbeanlagen muss eine neue Genehmigung eingeholt werden.
Wer stellt den Antrag? Eigentümer oder Mieter?
In Deutschland muss ein Bauantrag für eine Werbeanlage grundsätzlich vom Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes gestellt werden, da diese bauliche Anlagen betreffen und das Eigentumsrecht tangieren. Ein Mieter kann den Antrag nur einreichen, wenn er zuvor eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers erhalten hat. Ohne diese Erlaubnis ist es dem Mieter nicht gestattet, dauerhaft Werbeanlagen anzubringen.
Wie lange dauert eine Genehmigung?
Die Dauer für die Genehmigung einer Werbeanlage in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Größe der Anlage, der zuständigen Behörde und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Kleine, unauffällige Werbeanlagen wie einfache Schilder werden in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen geprüft. Bei größeren oder auffälligeren Anlagen, etwa Leuchtreklamen, digitalen Displays oder Installationen in historischen Bereichen, kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern. Verzögerungen treten häufig auf, wenn Unterlagen fehlen oder zusätzliche Gutachten benötigt werden. In vielen Bundesländern ist in der Bauordnung eine maximale Bearbeitungsdauer von zwei bis drei Monaten vorgesehen. Wird diese Frist eingehalten und bestehen keine Einwände, gilt der Antrag in der Regel als genehmigt.
Was kostet ein Bauantrag?
Die Kosten liegen erfahrungsgemäß bei ca. 1200,00 € für einen Bauantrag, variiert jedoch nach Art, Größe und Lage der Anlage sowie nach den jeweiligen Gebührenordnungen der Kommunen. In der Regel werden die Gebühren anhand der Herstellungskosten der Werbeanlage berechnet. Für kleine, einfache Anlagen fallen meist nur geringe Gebühren an, während größere oder auffälligere Werbeanlagen teurer werden können. Zusätzlich können Kosten für Sondernutzungserlaubnisse anfallen, wenn die Anlage im öffentlichen Raum angebracht wird, sowie für Architekten- oder Planungsleistungen, die für die Erstellung der Bauunterlagen erforderlich sind. Da die genauen Gebühren von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, vorab bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachzufragen.
Wie groß darf ein Werbeschild ohne Genehmigung sein?
Die zulässige Größe eines Werbeschilds ohne Genehmigung variiert je nach Bundesland in Deutschland sowie nach der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, da das Werberecht im Wesentlichen durch die Länder geregelt ist (Landesbauordnungen, Werbekonzepte der Kommunen). Es gibt also keine bundesweit einheitliche Regelung.
Für ein Werbeschild ohne Genehmigung sollte die Fläche in der Regel 1 m² nicht überschreiten, jedoch sind auch weitere Kriterien wie Standort (z.B. Denkmalschutz), Art der Beleuchtung und Gestaltung zu beachten.
Empfehlung:
Bitte erkundigen Sie sich beim örtlichen Bauamt oder Stadtplanungsamt, um die konkreten Regelungen für Ihren Standort zu erfahren, da Ausnahmen und Sonderregelungen möglich sind.
Wann ist eine Werbeanlage eine bauliche Anlage?
Eine Werbeanlage wird dann als bauliche Anlage betrachtet, wenn sie fest mit dem Boden oder einem Gebäude verbunden ist und eine gewisse Dauerhaftigkeit aufweist. Das bedeutet, dass sie nicht nur vorübergehend aufgestellt wird, sondern dazu bestimmt ist, über einen längeren Zeitraum an ihrem Standort zu verbleiben.
