Leuchtreklame in der historischen Stadt Passau
Die Drei-Flüsse-Stadt Passau hat sich nicht nur zum beliebten Tourismusort entwickelt. Auch als Wirtschaftsstandort und als Universitätsstadt hat Passau an Attraktivität gewonnen. Dass die Stadt trotzdem nicht mit Leuchtreklame, wie Leuchtkästen und Leuchttransparenten überflutet wird, dafür sorgt die Werbeanlagensatzung der Stadt Passau. Ein hervorragendes Beispiel für die Integration eines modernen Werbekonzepts ist die Stadtgalerie Passau. In dem innovativen Einkaufszentrum präsentieren sich Gastronomie und Einzelhandel im Zentrum der historischen Stadt Passau. Sie werben um die Gunst der Besucher mit attraktiver Lichtwerbung, mit Leuchtkästen, Leuchttransparenten und Spanntuchtransparenten, die dem Konzept des Einkaufszentrums und den Kundenanforderungen entsprechen.
Historische Stadt Passau – besondere Auflagen für Lichtwerbung
Wer in der barocken Passauer Altstadt eine Leuchtreklame anbringen möchte, muss auf die italienischen Meisterwerke aus dem 17. Jahrhundert Rücksicht nehmen. In den Ensemblebereichen Altstadt, Ensemble Hals, Ensemble Linzer Straße und Ensemble Dr.-von-Pichler-Platz, sowie im Innenstadtbereich von Passau gelten besonders strenge Regelungen der Bayerischen Bauordnung für die Anbringung von Leuchttransparenten. Für die Stadtverwaltung gilt es, die Interessen der über 500 Geschäftsinhaber der Passauer Innenstadt zu wahren. Parallel soll das Stadtbild mit der Fluss- und Hügelstadt, rund um Passau erhalten werden. Die Leuchtwerbung muss sich in Form, Material, Größe, Ausführung und Farbe harmonisch dem Stil des Gebäudes und dem Charakter des Straßenbildes unterordnen. Passau unterscheidet für die Genehmigung einer Lichtwerbung ein geschütztes Stadtgebiet und ein besonders geschütztes Stadtgebiet. Zum geschützten Stadtgebiet in Passau zählen die Flussufer von Donau, Inn und Ilz. Ferner der Innenstadtbereich, der westlich durch die Einfahrt des Parkhauses Güterbahnhof und südlich vom Bahngelände, bis zur Schillerstraße eingegrenzt wird. Der Domplatz, die Süd- und Westseite des Residenzplatzes, die Zengergasse, Innbrückgasse, Innkai, Innpromenade, Kirchen, Kapellen, Friedhöfe, Veste Oberhaus und Niederhaus, die Klosteranlage Mariahilf, das Schloss Freudenhain und die Burgruine Hals liegen im besonders geschützten Bereich in Passau.