Leuchtreklame in Regensburg – UNESCO Weltkulturerbe

Regensburg ist eine attraktive Stadt mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten. Die historische Altstadt und der Stadtteil Stadtamhof sind seit 2006 als UNESCO Weltkulturerbe anerkannt. Seither ist ein deutlicher Anstieg der Besucherzahlen in Regensburg zu verzeichnen. Doch die Geschäfte in der Regensburger Altstadt sind bei der Reklame und Leuchtwerbung an strenge Vorgaben gebunden. Das Stadtbild, die Fassaden und Plätze dürfen durch Lichtwerbung nicht gestört werden. Alternativ bietet die Stadt drei Einkaufszentren mit modernem Shopping-Flair. Die zentrumsnahen Regensburg-Arcaden, die sich direkt am Hauptbahnhof befinden. Das alteingesessene Donau-Einkaufszentrum und das Köwe-Center, das im Stadtgebiet Königswiesen direkt an der Autobahnausfahrt liegt. In den modernen Einkaufszentren werben die Unternehmen an der Fassade mit großen Leuchtkästen und Leuchttransparenten um die Gunst der Kunden. Ergänzt wird das Einkaufsportfolio in Regensburg durch zahlreiche Fachmarktzentren und Gewerbegebiete. Das Einzugsgebiet von Regensburg ist enorm groß. Man kommt gerne aus Straubing, von Kelheim und Weiden in die charmante Stadt Regensburg

 

In Regensburg wird Tradition erhalten und Zukunft ermöglicht

Regensburg zählt um die 140.000 Einwohner. Mehr als 700.000 Bewohner leben im Einzugsgebiet der Stadt. Hinzu kommen zahlreiche Touristen aus dem In- und Ausland. Die Donau-Schifffahrt bringt viele Tagesgäste in die Stadt. Um den Bedürfnissen der Bewohner, der Gewerbetreibenden und der Besucher nachzukommen, arbeitet Regensburg zielorientiert an der Einzelhandelsentwicklung. Der Handel- und die Dienstleistungsstrukturen sollen gestärkt und dem Bedarf angepasst werden. Die unverwechselbare Identität der Regensburger Altstadt soll bewahrt und weiterentwickelt werden. In Regensburg werden 433.000 Quadratmeter Verkaufsfläche von ca. 1.400 Unternehmen genutzt. Rund 83 Prozent der Verkaufsfläche wird in Regensburg von Firmen aus dem Nonfood-Bereich belegt. Besonders stark präsentiert sich die Branche Möbel und Einrichtung. An der Autobahn Richtung Straubing sind die riesigen Leuchtreklamen und Spanntuchtransparente der Möbelhäuser und Baumärkte unübersehbar. Im Gewerbegebiet Ost, angrenzend an Barbing und Neutraubling, sind Möbel- und Einrichtungshäuser in geballter Form angesiedelt. Die Verkaufsflächenausstattung in Regensburg wird im Vergleich zu anderen Städten als sehr hoch bewertet, weshalb sich das Wachstum für die Zukunft in Grenzen halten dürfte. Umso wichtiger ist es für Regensburg, Versorgungslücken zu schließen und einzelnen Branchen die erforderlichen Entwicklungsspielräume zu bieten.

 

LEUCHTWERBUNG – LEUCHTREKLAME – LEUCHTKÄSTEN

PLANUNG – PRODUKTION – MONTAGE AUS EINER HAND

Lichtwerbung im UNESCO Weltkulturerbe Regensburg

Schon immer waren die Geschäftsleute in Regensburg gegenüber den Einkaufs- und Nahversorgungszentren der Stadt hinsichtlich Erreichbarkeit, Reklame und Leuchtwerbung benachteiligt. Dafür bilden die Altstadt und Stadtamhof einen wunderbaren Rahmen, der viele Gäste anzieht. Mit der Listung als UNESCO Weltkulturerbe wurden die Auflagen für Gewerbetreibende in der Altstadt nochmals gestrafft. Wer in Regensburg ein Ladenlokal, einen Friseursalon, ein Schuhgeschäft oder eine Boutique eröffnen will, sollte sich im Vorfeld gut über die Präsentationsmöglichkeiten informieren. Für die Altstadt und für Stadtamhof gelten seit dem 04. Dezember 2007 gesonderte örtliche Bauvorschriften, die Altstadtschutzsatzung. Sie ergänzt die Werbeanalgensatzung der Stadt Regensburg. Die Altstadtschutzsatzung gilt für Werbeanlagen im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles, im Sinne des Artikel 1 Abs. 3 Denkmalschutzgesetzes. Durch die Anbringung oder Äderung von Leuchtwerbung dürfen der historische Charakter, die architektonische Besonderheit und die städtebauliche Bedeutung des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden. Zudem gilt es die Bebauung, das Straßen- oder Platzbild in der Umgebung nicht zu stören. Für die Anbringung von Lichtwerbung und Leuchtreklame gelten im UNESCO Weltkulturerbe Regensburg folgende Regelungen: Lichtwerbung zur Hervorhebung von Fassaden ist nur für öffentliche Gebäude erlaubt. Leuchttransparente sind nur in Form von Einzelbuchstaben, mit einer maximalen Höhe von 40 Zentimetern, erlaubt.

 

Die Montage hat direkt an der Fassade zu erfolgen. Ausnahmsweise kann auch ein Leuchttransparent mit dekupierter Schrift angebracht werden. Leuchtkästen, die als Ausleger verwendet werden, dürfen je Seite eine Ansichtsfläche von 0,65 Quadratmeter aufweisen. Die Leuchtwerbung ist als Schild anzusehen und darf die Stärke von sechs Zentimetern und die Gesamtausladung von 80 Zentimeter nicht überschreiten. Leuchtwerbung darf in de Regensburger Altstadt und in Stadtamhof nicht nach vorne abstrahlen. Untersagt sind Leuchtreklamen mit Blink- oder Wechsellicht, Laserspots, Laufschriften, Spanntuchtransparente und Leuchtkästen.  

 

UNESCO Weltkulturerbe Regensburg – welche Leuchtreklame ist möglich?

In der Regensburger Altstadt und in Stadtamhof ist Leuchtwerbung mit moderner LED Technik zu empfehlen. Die Einzelbuchstaben werden aus Aluminium oder Kunststoff, passend zur Fassadenfarbe und Fassadengestaltung, in der gewünschten Typografie ausgeschnitten. Die Ausleuchtung, bzw. Hinterleuchtung kann sehr dezent über LED erfolgen. Alternativ kann ein maßgeschneidertes Leuchttransparent mit dekupierter Schrift gefertigt werden. Im Weltkulturerbe Regensburg wird ein Leuchtkasten nicht genehmigt. Deshalb muss der Schildcharakter mit einer maximalen Stärke von sechs Zentimetern gewahrt werden. Dies ist nur mit LED Lichttechnik umzusetzen. Gerne informieren Sie die kompetenten Mitarbeiter der Schmid Werbesysteme GmbH über Leuchtwerbung in Regensburg und Umgebung. Für eine Beratung vor Ort oder ein Angebot nehmen Sie bitte jetzt Kontakt zu uns auf.

 

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